Vorab erst einmal ein riesen Kompliment an unsere Übungsleiter und alle Spieler – Das Hygienekonzept habt Ihr alle super diszipliniert umgesetzt! Dafür bedanken wir uns sehr herzlich. Ab Montag, 15. Juni 2020, werden wir weitere Lockerungen im Sportpark Vorst umsetzen.
Das bestehende und veröffentliche Hygiene-Konzept des Vereins der Sportfreunde 1945 Vorst e.V. hat weiterhin Gültigkeit. Dem Vorstand liegt die Genehmigung der Stadtverwaltung Kaarst hierzu vor. Aufgrund der ab 15. Juni 2020 gültigen Corona- Schutz-Verordnung des Landes NRW wird das Hygiene-Konzept des Vereins um die nachstehenden Regelungen angepaßt:
1. Die maximal zulässige Personenzahl von Spielern und Trainern beträgt 1.1. auf dem Großfeld maximal 60 Personen
1.2. auf dem Kleinfeld maximal 30 Personen.
2. Die nicht-kontaktfreie Ausübung von Sport ist bis zu 30 Personen erlaubt. Darin enthalten sind auch Übungsleiter und Schiedsrichter. Daher ist bei Unterschreiten der maximal zulässigen Personenzahl eine Aufteilung in Trainingsgruppen nicht erforderlich.
3. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz beim Betreten und Verlassen der Sportanlage ist nicht erforderlich, jedoch muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Durchführung der Hand-Hygiene und die anschliessende Eintragung in die ausliegenden Anwesenheitslisten gelten unverändert.
4. Nach der Beendigung einer Übungseinheit muss der Übungsleiter die benutzten Trainingsmaterialien (Bälle, Hütchen, etc.) säubern und dies im ausliegenden Reinigungsplan durch Unterschrift quittieren.
5. Der Sportpark Vorst steht ausschliesslich dem Verein der Sportfreunde 1945 Vorst e.V. zur Ausübung des Breitensports wochentags zur Verfügung. An Wochenenden und Feiertagen ist die Anlage seitens der Stadt Kaarst geschlossen. Daher steht weiterhin die Anlage der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
6. Zuschauer bei einem möglichen Spielbetrieb sind gegenwärtig nicht gestattet.
Bitte beachtet alle eindringlich die nun geltenden Regeln – herzlichen Dank!