Regelung für den Spielbetrieb ab 01.08.2020

Bei der Durchführung eines Spielbetriebs mit Zuschauern gelten die von der Stadt Kaarst zur Auflage gemachten nachstehenden Regelungen:

  1. Die maximal zulässige Zuschauerzahl bei einem Spiel beträgt maximal 300 Personen.
  2. Jeder Zuschauer muss zur einfachen Rückverfolgung von Infektionsketten bei Betreten der Anlage sich mit Name, Telefonnummer, Adresse und Uhrzeit registrieren. Ohne Registrierung ist der Zutritt untersagt.
  3. Unverändert dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort. Können die Abstände nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zwingend zu tragen.
  4. Besucher werden angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn diese die Anlage betreten, verlassen oder sich auf dieser bewegen bis zu dem Ort, an dem der Zuschauerplatz eingenommen wird.
  5. Die Zuschauer werden gebeten, sich auf der Anlage großzügig zu verteilen (ausserhalb des Spielfeldes)
  6. Die Vermischung von Zuschauern und Spielern ist auf der Anlage nicht erlaubt.
  7. Finden zwei Spiele aufeinanderfolgend statt, müssen alle Zuschauer die Anlage nach Beendigung des ersten Spiels verlassen und sich erneut registrieren.
  8. Die Anzahl der teilnehmenden Spieler ist auf 30 Personen begrenzt.
  9. Sollte der Verein die Umkleiden öffnen, dürfen maximal 6 Personen die Kabine gleichzeitig nutzen, auf den Abstand von 1,5 Meter ist dabei zu achten. Die Duschen dürfen maximal von 2 Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Trainer der Mannschaften sind dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen wir vorstehend beschrieben, sich in der Kabine aufhalten.
  10. Die Spieler/Mannschaften nutzen ausschliesslich den hinteren Eingang bei den Garagen zur Registrierung. Zuschauer nutzen den Eingang vor dem Vereinsheim. Zum Verlassen der Anlage nutzen die Zuschauer ausschliesslich den Ausgang nahe den Parkplätzen.
  11. Der Kabinentunnel ist für Besucher gesperrt.