Die bundesweite Verschärfung der Sicherheitsauflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie macht auch vor dem Sportpark Vorst nicht halt. Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt Kaarst per Allgemeinverfügung eine generelle Maskenpflicht auch im Sportpark Vorst erlassen. Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenhalts im Sportpark Vorst eine Maske tragen. Lediglich Sportler und Übungsleiter dürfen den Mund-Nasen-Schutz im Spielfeldbereich beim Sport ablegen. Die Registrierungspflicht beim Betreten der Anlage gilt unverändert. Bitte nutzt zudem ausschließlich die ausgewiesenen Ein- und Ausgänge. Der 7-Tage-Inzidenzwert im Rhein-Kreis-Neuss hat gestern mit 40,7 den kritischen Wert von 35 überschritten.
Bitte befolgt alle die behördlichen Auflagen, damit wir nicht nur weiterhin unseren Sport betreiben können, dem Verein Ordnungsgelder erspart bleiben und wir alle damit unseren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten – ihr schützt Euch und Eure Mitmenschen. Erschwert bitte nicht die Arbeit unserer ehrenamtlich Tätigen und unseren Übungsleitern. Personen, die sich nicht an die Auflagen halten, müssen die Anlage unverzüglich verlassen.
Wir danken Euch sehr für Euer Verständnis und Eure Unterstützung. Bitte bleibt alle gesund!