Die „gefühlt 837.“ Änderung der Corona-Schutz-Bestimmungen hat einmal mehr massive Auswirkungen auf die Regelungen für Besucher von Sportanlagen im Land NRW, somit auch für den Sportpark Vorst. Die jüngste Verordnung maximiert die Besucherzahl auf 100 Personen, die einen aktuellen und amtlich anerkannten COVID-Test vorweisen müssen. Diese Einschränkung gilt nicht für nachweislich Geimpfte und nachweislich Genesene. Diese Maßnahme stellt jeden Amateur-Verein vor große Probleme in der Umsetzung. Nun sind alle Vereine gezwungen, diese Maßnahmen vor Ort umzusetzen.

Regelungen für den Trainingsbetrieb: Der Vorstand hat in Abstimmung mit der Jugendleitung entschieden, beim Trainingsbetrieb keine Zuschauer oder Begleitungen gegenwärtig zuzulassen. Einen ehrenamtlichen Jugendtrainer, der damit beschäftigt ist, die Aufsicht über Kinder und Jugendliche zu übernehmen und eine ansprechendes Training auf dem Platz vorzubereiten und durchzuführen, kann unmöglich diverse Dokumente von Besuchern kontrollieren, ohne die originären Aufgaben zu vernachlässigen. Daher bitten wir ausdrücklich um Verständnis, dass Besucher nur noch von außerhalb der Anlage das Training verfolgen können. Der Trainingsbetrieb aller jüngeren Mannschaften wird – soweit möglich – auf das Kleinfeld verlegt, da Eltern sich zwar auch hier außerhalb der Anlage aufhalten müssen, jedoch wesentlich näher an den Kindern sind – siehe auch geänderter Trainingsplan.

Regelungen für den Spielbetrieb: Bei Betreten der Anlage ist von Besuchern am Eingang entweder ein aktueller, offizieller Negativtest vorzulegen oder auch einen Nachweis für Geimpfte oder Genesene. Die Gesamtzahl der getesteten Zuschauer ist auf 100 Personen begrenzt. Die bereits bekannte Registrierung ist vorzunehmen, zusätzlich ist ein Nasen-Mund-Schutz bei Bewegungen auf der Anlage anzulegen. Personen, die die geforderten Dokumente nicht vorlegen können oder wollen, bleibt der Zutritt zur Anlage verwehrt – wir bitten um Beachtung und Verständnis, vielen Dank!

Regelungen für das Jubiläumsspiel: Aufgrund eines Sonder-Hygienekonzepts mit festen Platzzuweisungen ist kein Test- oder Impfnachweis gegenwärtig erforderlich.