Der Vorstand des Vereins der Sportfreunde 1945 Vorst e.V. lädt am Freitag, 26. November 2021, um 19 Uhr, zur ordentlichen Mitgliederversammlung ins Vereinsheim im Sportpark Vorst ein. Die Versammlung findet unter Anwendung der sogenannten „3G“-Regelung statt – der Zutritt ist somit lediglich Geimpften, Genesenen und Getesteten mit einem tagesaktuellen Zertifikat gestattet, entsprechende Nachweise sind bitte vorzulegen. Anträge sind bis zum 12. November 2021 dem Geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Eingeladen sind alle stimmberechtigten Mitglieder.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Geschäftsbericht 2019 – 2020 – aktuell
  5. Kassenbericht 2019 – 2020 – aktuell
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Satzungsneufassung
    1. Vorstellung und Erläuterung der Satzungsneufassung
    2. Beschluss der Satzungsneufassung
  9. Wahl des Versammlungsleiters
  10. Neuwahlen Gesamtvorstand und Kassenprüfer
  11. Anträge und Sonstiges

Gründe für eine Satzungsneufassung

Der Vorschlag des Vorstands an die Mitgliederversammlung, eine Satzungsneufassung zu beschließen, hat mehrere Gründe, die wir nachstehend gerne erläutern.

Seit dem Umzug vom altehrwürdigen Waldstadion in den Sportpark Vorst im Jahr 2014 ist unser Verein enorm gewachsen. Mit aktuell 701 Mitgliedern hat sich der Mitgliederbestand fast verdoppelt. Aktuell stellt unser Verein 17 Nachwuchs-Mannschaften in allen Jahrgängen, dazu zwei Senioren-Mannschaften sowie drei Ü32-Teams. Hinzu kommt seit einigen Jahr auch die Aikido-Abteilung. Mit der erstmaligen Umsetzung eines Jugend-Konzeptes verfolgen wir eine strukturierte und fachgerechte Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die die Elemente von leistungs- und breitensportorientierten Jugendlichen verbindet. Die von der Jugendversammlung gewählte Jugendleitung trägt dabei die enorme Verantwortung für nahezu 400 Kinder und Jugendliche sowie an die 40 Übungsleiter und Betreuer. Dieser bedeutenden Verantwortung wollen wir künftig auch in einer Satzungsneufassung Rechnung tragen und die Jugendleitung künftig in den Geschäftsführenden Vorstands aufnehmen, statt wie bisher nur ein beratendes Mitglied ohne Haftung und Verantwortung für den Verein zu sein.

Bislang haben wir uns nach der bisherigen Satzung den Luxus geleistet, einen zwölfköpfigen Gesamtvorstand zu stellen. In den letzten Jahren ist es uns trotz massiven Werbens innerhalb unserer Reihen jedoch immer weniger gelungen, alle zwölf Ämter personell zu besetzen. Eine Amtsdauer von zwei Jahren hat doch viele Interessenten davor abgeschreckt, Aufgaben über einen langfristigen Zeitraum dauerhaft zu übernehmen. Intensive Gespräche mit dem Landessportbund, aber auch die Praxis haben uns gezeigt, dass es auch für unseren Verein von besonderer Bedeutung ist, die Führungsstruktur zu verschlanken, die Entscheidungswege zur verkürzen und somit an Effektivität zu gewinnen. Dem Geschäftsführenden Vorstand fällt es wesentlich leichter, Mitglieder aus den eigenen Reihen für die Übernahme von verschiedenen, temporären Aufgaben in die Vereinsarbeit einzubinden, ohne an eine Amtszeit gebunden zu sein – zumal sich auch die persönlichen Voraussetzungen bei jedem Ehrenamtler von jetzt auf gleich ändern können. Temporäre Aufgaben können somit schnell und handlungssicher – unabhängig vom Zeitpunkt der nächsten Mitgliederversammlung – an ein interessiertes Mitglieder übertragen werden.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Satzungsneufassung ist, dass wir mit der Neufassung eine Satzung erhalten, die den rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten des Jahres 2021 Rechnung trägt. Die Welt hat seit dem Beginn der Corona-Pandemie gravierend verändert, unsere Gesellschaft gibt sich neue Umgangsregeln – auch vor den Sportfreunden macht die Pandemie nicht Halt. Mit der Satzungsneufassung stellen wir auch die Handlungsfähigkeit des Vorstandes und damit des Vereins auch bei einer langandauernden Pandemie sicher – die Entscheidungsprozesse innerhalb des Vereins werden dabei auf eine sichere, rechtliche Grundlagen gestellt.

Der Vorstand spricht der Mitgliederversammlung die Empfehlung aus, das Votum für eine  Satzungsneuordnung aus den vorgenannten Gründen zu erteilen und so die Grundlage für eine weitere, erfolgreiche Zukunft des Vereins zu schaffen. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands beantworten gerne die möglichen Fragen von Vereinsmitgliedern zur Satzungsneufassung.

Die zu beschließende Satzungsneufassung steht hier zum Download zur Verfügung und kann ebenso im Schaukasten am Eingang des Sportpark Vorst sowie im Vereinsheim gelesen werden. Auch haben wir eine die Unterseite www.sfvorst.de/mitgliederversammlung eingerichtet, auf der alle Information zur Mitgliederversammlung enthalten sind. Vielen Dank für Euer Vertrauen.

Verein der Sportfreunde 1945 Vorst e.V.

Der Vorstand