Es ist leider wieder einmal soweit – die neuste Corona-Schutz-Verordnung hat auch Auswirkung für den Sport, somit auch für unseren Verein. Ab Mittwoch, 24. November 2021, gelten für den Sportpark Vorst die nachstehenden Regelungen:

  1. Während des Trainingsbetriebs haben Besucher und Begleitpersonen generell keinen Zutritt zur Anlage. Bitte halten Sie sich außerhalb der Anlage auf. Dies gilt auch für das Kleinfeld. Bitte geben Sie ihr Kind am Eingang ab und holen es anschließend auch dort wieder ab. Dies gilt auch für Trainings in der Halle.
  2.  An Spieltagen haben Besucher ab 16 Jahren nur Zutritt zur Anlage, die am Eingang einen vollständigen Impfschutz oder einen gültigen Genesungsnachweis vorweisen können (2G-Regelung).
  3. Spieler ab Alter 16 und Trainer dürfen nur am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen, wenn die 2G-Regel nachweislich erfüllt wird. Jugendspieler ab 16 legen den 2G-Nachweis der Jugendleitung vor, Seniorenspieler und Trainer legen dem 1. Geschäftsführer den Nachweis vor. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, darf aufgrund der behördlichen Verordnung nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
  4. Jeder Verein muss bei Auswärtsspielen sicherstellen, dass alle Spieler (ab Alter 16) und Trainer die 2G-Regelungen erfüllen.

Da nur bei einer unserer Jugend-Mannschaften die Übungsleiter die 2G-Regelung noch nicht erfüllen, wird die Jugendleitung den Trainings- und Spielbetrieb der betreffenden Mannschaft durch Jugendtrainer sicherstellen, die die 2G-Regeln erfüllen.

Derzeit wird noch von der Stadt Kaarst geprüft, ob die für Freitag geplante Mitgliederversammlung unter 3G-Bedingungen stattfinden darf – wir informieren, sobald uns Neuigkeiten hierzu vorliegen.

Wir danken Euch sehr herzlich für Euer Verständnis. Bleibt alle gesund.