Am 13. Januar 2022 tritt die neuste Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW in Kraft. Ab dem 17. Januar 2022 dürfen Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nur noch dann am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, wenn diese die 2G-Regeln erfüllen. Wir bitten um Beachtung.