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Hygienekonzept

Ergänzung des Hygienekonzeptes – Gültig ab 4. März 2022

Die Corona-Schutz-Verordnung vom 04.03.2022  bringt die nachstehenden Änderungen:

  • Ab dem 4. März 2022 gilt auf Sportanlagen die 3G-Regelung – dies gilt für Besucher und Sportler. Ein entsprechender Nachweis ist bei Betreten der Anlage vorzuzeigen. Jugendliche bis 17 Jahren werden Immunisierten gleichgestellt. An Trainingstagen sind weiterhin keine Besucher auf der Anlage zugelassen. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Ergänzung des Hygienekonzeptes – Gültig ab 13. Januar 2022

Die Corona-Schutz-Verordnung vom 13.01.2022 bringt die nachstehenden Änderungen:

  • Ab dem 17. Januar 2022 dürfen Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nur noch dann am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, wenn diese die 2G-Regelung erfüllen. Dies betrifft insbesondere unsere U19- und U17-Junioren.

Ergänzung des Hygienekonzeptes – Gültig ab 28. Dezember 2021

Die Corona-Schutz-Verordnung vom 28.12.21 bringt die nachstehenden Änderungen:

  • An Trainingstagen sind im Sportpark Vorst KEINE Besucher zugelassen. Eltern übergeben bitte am Eingang ihre Kinder an den jeweiligen Übungsleiter und nehmen nach Trainingsende das Kind am Ausgang wieder in Empfang. Diese Regelung gilt auch auf dem Kleinspielfeld.
  • An Spieltagen gilt für Spieler sowie für Zuschauer die 2G-Regelung in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument – bitte am Eingang unaufgefordert vorzeigen. Auf der Anlage werden die Besucher gebeten, die Abstandsregel zu beachten.
  • Bei Hallen-Trainings gilt die 2GPlus-Regelung. Kinder im Alter bis zum Schuleintritt sind auch ohne Vornahme eines Schnelltests getesteten Personen gleichgestellt. Für ehrenamtliche Übungsleiter gilt die 2G-Regelung.

Ergänzung des Hygienekonzeptes – Gültig ab 04. Dezember 2021

Die Corona-Schutz-Verordnung vom 4.12.21 bringt die nachstehenden Änderungen:
16- und 17jährige Schüler, die nicht die 2G-Regeln erfüllen,  können bis zum zum 16. Januar 2022 wieder am Sportbetrieb teilnehmen. Schüler dieser Altersklasse werden Immunisierten gleichgestellt.
Übungsleiter, die bislang die 2G-Regeln nicht erfüllen, dürfen ihre Tätigkeit mit Vorlage eines Tests (maximal 24 h gültig, PCR 48 h gültig) ausführen, müssen jedoch auf der Anlage während der gesamten Zeit eine Maske tragen.

Ergänzung des Hygienekonzeptes – Gültig ab 24. November 2021

Es gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Für den Trainings- und Spielbetrieb gelten ab dem 24. November 2021 die nachstehenden Regelungen.

  1. Während des Trainingsbetriebs haben Besucher und Begleitpersonen generell keinen Zutritt zur Anlage. Bitte halten Sie sich außerhalb der Anlage auf. Dies gilt auch für das Kleinfeld. Bitte geben Sie ihr Kind am Eingang ab und holen es anschließend auch dort wieder ab. Dies gilt auch für Trainings in der Halle.
  2.  An Spieltagen haben Besucher ab 16 Jahren nur Zutritt zur Anlage, die am Eingang einen vollständigen Impfschutz oder einen gültigen Genesungsnachweis vorweisen können (2G-Regelung).
  3. Spieler ab Alter 16 und Trainer dürfen nur am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen, wenn die 2G-Regel nachweislich erfüllt wird. Jugendspieler ab 16 legen den 2G-Nachweis der Jugendleitung vor, Seniorenspieler und Trainer legen dem 1. Geschäftsführer den Nachweis vor. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, darf aufgrund der behördlichen Verordnung nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
  4. Jeder Verein muss bei Auswärtsspielen sicherstellen, dass alle Spieler (ab Alter 16) und Trainer die 2G-Regelungen erfüllen.

Hygienebeauftragter

Michael Börgers
Michael Börgersboergers@sfvorst.de