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Sportfreunde erhalten öffentliche Mittel zur Digitalisierung des Breitensports

    Im Rahmen der Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU) Initiative, die zur „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ dienen soll, stellt das Land NordrheinWestfalen Mittel für die Digitalisierung des Breitensports dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und seiner Mitgliedsorganisationen in Nordrhein-Westfalen sowie in Nordrhein-Westfalen ansässigen gemeinnützigen Sportorganisationen zur Verfügung. Auch die Sportfreunde Vorst profitieren davon. Wir sind im Rahmen der Fördervorschriften dazu verpflichtet, die Öffntlichkeit über diese spezielle Förderung zu informieren. Da tun wir natürlich gerne. Frühzeitig haben wir uns um diese Mittel bemüht und zu Jahresbeginn einen Antrag auf Förderung der Anschaffung eines SmartBoards für taktische Besprechungen, Trainings- und Spielbeobachtungen, einen für den Transport des Smart Boards notwendigen TV Rollständer , zweier Notebooks als Ersatz für zwei alte und defekte Notebooks und eines Mobilen Sound Event System gestellt. Mit diesem Sound Event System sind wir kurzfristig in der Lage Meisterschaftsspiele und weitere Sportveranstaltungen zu unterstützen, sowie Versammlungen durchzuführen.

    Wir bedanken uns recht herzlich bei der Europäischen Union REACT-EU für die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der Landesregierung von Nordrhein-Wetsfalen und dem Kreissportbund für die Unterstützung bei der Antragstellung unserer Anschaffungen. Das SmartBoard ergänzt hervorragend unser CameraSystem ” Coaching Eye” mit dem wir Spiele der Senioren und Jugend aufnehmen und nachbearbeiten können. Damit auch jeder unserer Besucher sehen kann, bei wem wir uns zu bedanken haben, ist auf jede geförderte Anschaffung ein Aufkleber angebracht worden.

    Es handelt sich um eine Vollfinanzierung (ausschließlich Sachausgaben). Die Förderung richtet sich nach dem Auszahlungserstattungsprinzip. Die Kosten müssen vom Verein ausgelegt werden, anschließend werden diese in vollem Umfang erstattet. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V. sind.